Schulforum
Mitglieder:
| Vorsitz: | OStD Lang |
| Lehrkräfte: | OStRin Dr. Petra Arnold |
| StR Frank Munique | |
| Ersatzmitglieder: | OStRin Christine Ortwein |
| OStR Hanswolf Popp |
|
| Elternbeirat: | Frau Alexandra Fleischer |
| Frau Ute-Christine Geiler | |
| Herr Dr. Michael Wagner | |
| Ersatzmitglied: | Frau Maren Wedel |
| SMV: | Alexander Barth |
| Vera Bretting | |
| Sven Goblirsch |
Aufgaben:
Das Schulforum berät Fragen, die Schüler, Eltern und
Lehrkräfte gemeinsam betreffen. Darunter fallen vor allem die
Entwicklung eines Schulprofils, das Festlegen der Hausordnung, der
Pausenordnung und der Pausenverpflegung sowie die Besprechung von
Veranstaltungen in der Schule. Außerdem befasst sich das
Schulforum mit Angelegenheiten der Schulorganisation wie z.B. die
Einführung von Maßnahmen nach Modus 21, mit
Problemen auf dem Schulweg und der Sicherheit in der Schule. Aber auch
zu Baumaßnahmen oder zur Namensgebung der Schule muss das
Schulforum Stellung beziehen. Das Schulforum kann auch vermitteln, wenn
die Schulleitung die Veröffentlichung eines Berichts aus der
Schülerzeitung untersagt hat.
Die Sitzungen finden mindestens zweimal in jedem Schulhalbjahr statt.
Auszug aus dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000
Art. 69
(1) An allen Schulen, an denen ein Elternbeirat besteht, wird ein Schulforum eingerichtet. Dies gilt nicht für Grundschulen. 3 Bei den Berufsschulen nimmt der Berufsschulbeirat die Aufgaben des Schulforums wahr.
(2) Mitglieder des Schulforums sind die Schulleiterin oder der Schulleiter sowie zwei von der Lehrerkonferenz gewählte Lehrkräfte, der Elternbeiratsvorsitzende sowie zwei vom Elternbeirat gewählte Elternbeiratsmitglieder und der Schülerausschuss. Den Vorsitz im Schulforum führt die Schulleiterin oder der Schulleiter. Der Aufwandsträger ist rechtzeitig über die ihn berührenden Angelegenheiten zu informieren; er kann verlangen, an der Beratung teilzunehmen.
(3) Das Schulforum beschließt in den Angelegenheiten, die ihm zur Entscheidung zugewiesen sind, mit bindender Wirkung für die Schule. In den übrigen Angelegenheiten gefasste Beschlüsse bedeuten Empfehlungen.
(4) Das Schulforum berät Fragen, die Schülerinnen
und Schüler, Eltern und Lehrkräfte gemeinsam
betreffen, und gibt Empfehlungen ab. Folgende Entscheidungen werden
im Einvernehmen mit dem Schulforum getroffen:
die Entwicklung eines eigenen Schulprofils, das der Genehmigung der
Schulaufsichtsbehörde bedarf, Erlass von Verhaltensregeln
für den geordneten Ablauf des äußeren
Schulbetriebs (Hausordnung), Festlegung der Pausenordnung und
Pausenverpflegung, Grundsätze über die
Durchführung von Veranstaltungen im Rahmen des
Schullebens. Kann eine einvernehmliche Entscheidung nicht in
angemessener Zeit
herbeigeführt werden, legt die Schulleiterin oder der
Schulleiter die Angelegenheit der Schulaufsichtsbehörde vor,
die eine Entscheidung trifft. Bei der Festlegung eines
jährlichen Höchstbetrags für schulische
Veranstaltungen ist eine Abstimmung mit dem Elternbeirat
erforderlich. Dem Schulforum ist insbesondere Gelegenheit zu einer
vorherigen
Stellungnahme zu geben zu wesentlichen Fragen der Schulorganisation,
soweit nicht eine Mitwirkung der Erziehungsberechtigten oder des
Elternbeirats vorgeschrieben ist, Fragen der Schulwegsicherung und der
Unfallverhütung in Schulen, Baumaßnahmen im Bereich
der Schule, Grundsätzen der Schulsozialarbeit, der
Namensgebung einer Schule. Verlangt die Arbeitsgruppe
Schülerzeitung nach Art. 63 Abs. 3 Satz 4 die Behandlung einer
ablehnenden Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters im
Schulforum, so ist dieses unverzüglich einzuberufen. Das
Schulforum kann ferner auf Antrag eines Betroffenen in
Konfliktfällen vermitteln; Ordnungsmaßnahmen, bei
denen die Mitwirkung des Elternbeirats vorgesehen ist, werden im
Schulforum nicht behandelt.
(5) Wird einem Beschluss des Schulforums von der für die Entscheidung zuständigen Stelle nicht entsprochen, so ist dies gegenüber dem Schulforum - auf dessen Antrag schriftlich - zu begründen.
(6) Das Schulforum wird von der Schulleiterin oder vom Schulleiter mindestens zweimal in jedem Schulhalbjahr einberufen.
(7) Die Schulordnung trifft die näheren Regelungen, insbesondere über Geschäftsgang, Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung.